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   FG Berlin, 26.11.2002 - 5 K 5356/00   

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https://dejure.org/2002,18108
FG Berlin, 26.11.2002 - 5 K 5356/00 (https://dejure.org/2002,18108)
FG Berlin, Entscheidung vom 26.11.2002 - 5 K 5356/00 (https://dejure.org/2002,18108)
FG Berlin, Entscheidung vom 26. November 2002 - 5 K 5356/00 (https://dejure.org/2002,18108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung von Abschreibungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei Übertragung nach dem VermG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei Übertragung nach dem VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 684
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus FG Berlin, 26.11.2002 - 5 K 5356/00
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75, BStBl II 1977, 553).
  • BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück als Absetzungen

    Auszug aus FG Berlin, 26.11.2002 - 5 K 5356/00
    Dazu gehören neben dem Anschaffungspreis auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem einzelnen Wirtschaftsgut zugeordnet werden können (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 13. September 1994 IX R 104/90, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 384).
  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 5 K 196/02

    Abtretung eines Restitutionsanspruchs nach dem VermG keine Anschaffung im Sinne

    Ein nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes zurückübertragenes Grundstück gilt (frühestens) mit Bekanntgabe des Bescheides über die Rückübertragung angeschafft (so auch FG Berlin, Urteil vom 26. November 2002 5 K 5356/00, EFG 2003, 684 ).
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